Infos für Förderer

503In Zeiten schrumpfender Budgets wird auch die Finanzierung unserer Arbeit immer schwieriger. Die Jugendämter als zuständige Kostenträger stehen unter einem enormen Sparzwang, da die öffentlichen Haushalte besonders belastet sind. Deshalb ist es in vielen Fällen nicht mehr möglich, den Kindern z.B. qualifizierten Instrumentenunterricht oder eine dringend benötigte Therapie zu ermöglichen.

Darum sind wir auf engagierte Menschen, die unsere Arbeit materiell und ideell unterstützen wollen, angewiesen. Wenn sie uns finanziell helfen wollen, stehen mehrere Wege offen:

Sie können uns zweckgebunden oder frei Geld spenden, dafür steht Ihnen folgendes Bankkonto zur Verfügung:

DE05370205000001136300
BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft Köln.

Wenn Sie sicher stellen wollen, dass Ihre Zuwendung dauerhaft dem Stiftungszweck gewidmet wird, kommt die Möglichkeit einer Zustiftung in Betracht. Hierzu beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Eine testamentarische Verfügung oder eine Erbschaft können gewährleisten, dass Ihr Nachlass nach Ihrem Ableben dem Wirken der Stiftung zugute kommt.

Da die Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist, stellen wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung aus.